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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 06/2012 - Karlsruhe - Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski
Bewertung von Ärzten durch Patienten im Internet

Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski, Karlsruhe

Einleitung

Insbesondere in den letzten 2 Jahren wurde um die Zulässigkeit von so genannten „Internetbewertungsportalen“ viel diskutiert und auch vor den Gerichten gestritten. Solche Portale gibt es auch für Ärzte, und sie funktionieren wie folgt: Für die Erstellung einer Bewertung muss der Patient unter Umständen Mitglied beim Betreiber des Portals werden. Bei der entsprechenden Anmeldung hat er Informationen über seine Identität zur Verfügung zu stellen. Häufig können sich die Mitglieder auch einen Benutzernamen geben, der als Pseudonym angezeigt wird. Der Patient kann ggf. unter Einfügung von Bildern eine Bewertung über den Arzt schreiben und in das Portal einstellen. In der Regel sind bereits durch die entsprechenden Nutzungsbedingungen ausdrücklich Schmähkritiken, Verleumdungen, Beleidigungen, Lügen und Falschinformationen unzulässig. Manche Portale sind ohne Registrierung „offen“ und die Bewertungen auch über Suchmaschinen ohne Login auffindbar und lesbar.

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Ausgabe: 04/2012 - Karlsruhe - Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski
Gelenkersatz-Operation ohne radiologische Planung ein (grober) Behandlungsfehler?

Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski, Karlsruhe

Einleitung

Der Arzt hat die ärztlichen „Kunstregeln“, die sich nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung bestimmen, zu beachten. Diese von der Rechtsprechung so bezeichneten „Kunstregeln“ stellen den medizinischen Standard dar. In orthopädischen Fachkreisen ist angesichts nicht einheitlicher Inhalte einschlägiger medizinischer Leitlinien unklar, ob bei jeder Gelenkersatz-Operation präoperativ eine radiologische Planung zum medizinischen Standard gehört. Wäre dies der Fall, würden entsprechende Versäumnisse einen (unter Umständen groben) Behandlungsfehler darstellen, der den Arzt ggf. zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet. Welche juristischen Aspekte hierbei eine Rolle spielen und wann sich das Risiko der Niederlage in einem Arzthaftungsprozess für den Arzt wegen Beweislastumkehr deutlich erhöht, wird in diesem Artikel klargestellt.

Behandlungsfehler

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Ausgabe: 03/2012 - Karlsruhe - Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski
Versorgungsstrukturgesetz:
Behandlung von Kassenpatienten ab dem 01.01.2012

Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski, Karlsruhe

Einleitung

Nach langem Ringen ist es soweit – nachdem der Bundesrat am 16.12.2011 das Versorgungsstrukturgesetz mit dem vom Bundestag beschlossenen Inhalt ohne Änderungen gebilligt hat, gelten ab Inkrafttreten des Gesetzes neue Regelungen für die vertragsärztliche Versorgung von Kassenpatienten. Dementsprechend betreffen die Änderungen weit überwiegend das Gesetzbuch über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V).

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