Arzt und Recht - OUP 01/2015

Die neue GOÄ – wann kommt sie?*

Eigentlich ist die Frage, wann denn nun die neue GOÄ kommt, kein Thema des GOÄ-Spiegels. Da sie uns aber sehr häufig gestellt wird, möchten wir ihr nicht ausweichen. Um es vorweg zu sagen: Wir wissen auch nicht, ob sie kommt. Wir können aber auf Indizien aus öffentlichen Quellen hinweisen, aus denen sich jeder seine eigene Meinung bilden kann.

BÄK-Präsident Montgomery nimmt Stellung

Im September 2014 sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Montgomery, im Interview des Deutschen Ärzteblatts, man könne noch in dieser Legislaturperiode fertig werden. Auf die Frage, ob er glaube, dass die SPD-geführten Länder über die Beihilfe die GOÄ-Reform abnicke, sagte er: „Minister Gröhe hat uns signalisiert, dass die Länder, auch die SPD-geführten Länder, eingebunden sind.“ Mit Verlaub: Eine selten klare Antwort

Im Juli 2014 erklärte Minister Gröhe offenbar, dass man erst nach Vorliegen eines abgestimmten finalen Vorschlags von BÄK und PKV gemeinsam zügig die Umsetzung vornehme. Der PKV-Verbandsvorsitzende sagte, der Vorschlag müsse innerhalb der nächsten Jahre (!) vorgelegt werden. Der PKVVerband erwarte, dass die GOÄ-Novelle kostenneutral vollzogen werde.

Neues Zeitfenster bei Bayerischem Ärztetag geöffnet

Aus der Berichterstattung zum 73. Bayerischen Ärztetag (Oktober 2014) konnte man entnehmen, derVizepräsident der Bayerischen Ärztekammer, Dr. Kaplan, habe ein neues Zeitfenster offenbart: Bis Mitte 2015 werde ein mit der PKV abgestimmter Entwurf dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt. Das BMG habe dann die Option, zum GOÄ-Vorschlag ein Gutachten einzuholen. Die GOÄ-Verfasser schlössen sich auch intensiv mit den Beihilfestellen (!) kurz. Seine Einschätzung: Abschluss noch in dieser Legislaturperiode (also spätestens 2017). [Quelle: ärztlicher Nachrichtendienst].

Aus diesen Hinweisen wird die zentrale Bedeutung der Kostenfrage und des Bundesrats für die zustimmungspflichtige GOÄ deutlich. Dort kommt den Finanzministern der Länder vor allem wegen der Beihilfekosten eine Schlüsselrolle zu. Das betrifft nicht nur die SPD-geführten Länder. Aus Sicht des Verfassers gehört viel Optimismus zur Annahme, der Bundesrat würde einer GOÄ-Novelle mit Ausgabenerhöhungen zustimmen.

Praxishinweis

Auch wenn dem BMG noch in dieser Legislaturperiode ein gemeinsamer Entwurf von BÄK und PKV vorgelegt wird, dürfte damit die politische Auseinandersetzung nicht abgeschlossen sein. Und je knapper es zeitlich wird, umso größer könnte die Versuchung werden, das „heiße Eisen“ GOÄ lieber in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Je nach Mehrheitsverhältnissen könnten dann aber ganz andere gesundheitspolitische Entscheidungen (wie zum Beispiel die von manchen angestrebte „Einheitsversicherung“ oder die Angleichung der Vergütungssysteme) das Thema GOÄ-Novelle ins Abseits geraten lassen.

Fussnoten

* Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus dem Chefärzte Brief 11/14, IWW Institut, Aspastr. 24, 59394 Nordkirchen, www.cb.iww.de

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