Industrie und Handel - OUP 04/2013

Integration ins Gesamtkonzept statt Verzicht auf Strümpfe

Wann ist der Einsatz von Medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen sinnvoll und für welche Patienten? Dieser Frage stellte sich eine Expertenrunde unter der Moderation von Dr. Albrecht Klöpfer auf der BVMed-Podiumsdiskussion im Rahmen des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU). Die aktuelle S3-Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) gibt zwar vor, wann Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS) eingesetzt werden sollen, in vielen Fällen ist es jedoch den Ärzten freigestellt.

Auf der BVMed-Veranstaltung waren sich die Experten darüber einig, dass neben der medikamentösen Therapie die MTPS nach wie vor einen hohen Stellenwert in der Prophylaxe von tiefen Venenthrombosen haben. Im Einleitungsvortrag machte Prof. Dr. Norbert Senninger (Universitätsklinikum Münster) deutlich: Eine Leitlinie stellt lediglich einen variablen „Korridor“ dar, innerhalb dessen den Ärzten Handlungsempfehlungen gegeben werden. Wichtig für das Verständnis der Leitlinie ist, dass zwischen geringem, mittlerem und hohem Thrombose-Risiko unterschieden wird. Für die verschiedenen Risiken gelten unterschiedliche Empfehlungen. Die Leitlinie empfiehlt etwa, dass bei Patienten mit niedrigem VTE-Risiko regelmäßig die in der Leitlinie aufgeführten Basismaßnahmen angewendet werden sollen. Sie können durch Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe ergänzt werden. Dieser Passus in der Leitlinie habe für große Unruhe gesorgt, so Professor Senninger, da sie zumeist nur in eine Richtung interpretiert werde: „Die Leitlinie hat die Strümpfe abgeschafft.“ Dies sei aber nicht der Fall – man müsse die Leitlinie detailliert betrachten und nach Risikogruppen differenzieren.

Dazu konstatierte Prof. Senninger: „Patienten, die immobil sind, müssen MTPS erhalten. Das gilt auch für laparoskopische Eingriffe im Bauch- und Beckenbereich.“ Laut Senninger sind die Kriterien für eine Thromboseprophylaxe durch die Leitlinie für alle Fachgesellschaften ähnlich. Viszerale, gefäßchirurgische und gynäkologische Eingriffe im Bauch- und Beckenbereich werden als vergleichbar angesehen. „Entscheidend ist der Schweregrad“, erklärte Senninger. Wichtig in diesem Zusammenhang sei die Schulung des Klinik-Personals und der Patienten über die korrekte Anpassung der Strümpfe sowie die Qualitätssicherung einmal verwendeter Strümpfe. Mitarbeiter und Patienten müssen wissen: Nur gut angepasste und gut sitzende Strümpfe haben die gewünschte prophylaktische Wirkung.

 

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