Arzt und Recht - OUP 03/2015

Aufklärung durch Medizinstudenten im Praktischen Jahr*
Die Aufklärung des Patienten kann einem Studenten im Praktischen Jahr übertragen werden, wenn sie seinem Ausbildungsstand entspricht und unter der Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet. Die Anwesenheit eines Arztes ist

Fussnoten

* Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus chefarzt aktuell 6/2014, www.chefarzt-aktuell.de, bearbeitet u. mitgeteilt von RA DR. Ulrich Baur, Steinstr. 11, 40212 Düseldorf

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