Wissenschaft - Kurzbeiträge - OUP 06/2017
Ein Jahr nach dem Stopp*Kniegelenk-Arthroskopie
Müller-Rath vom BVASK sieht das Problem durchaus größer. „Es hat zu erheblichen Unsicherheiten unter den Kollegen geführt.“ Vor allem niedergelassene Ärzte fürchteten Regressansprüche. „Da es sich häufig um Mischsymptomatiken handelt, kann vor der Operation nicht immer zweifelsfrei sichergestellt werden, dass zum Beispiel der Meniskusschaden und nicht die Arthrose die Hauptursache der Beschwerden ist.“ Dann könne es im Extremfall dazu kommen, dass notwendige Operationen nicht durchgeführt werden. Daher haben die orthopädischen und unfallchirurgischen Verbände eine Handlungsempfehlung [3] herausgegeben, in der das richtige Vorgehen beschrieben wird.
Exakte Eingrenzung nötig
„Der Arzt muss sehr genau den Unterschied zwischen Arthrose und nicht Arthrose erkennen“, erklärt Müller-Rath. Liegt keine Gonarthrose vor, können ohne Einschränkungen sämtliche arthroskopischen Eingriffe erbracht werden. „Die exakte Eingrenzung, welche Voraussetzungen für das Anbieten einer Selbstzahlerleistung gegeben sein müssen, ist nach meinem Verständnis eine Situation, in der weniger invasive Behandlungsalternativen ausgeschöpft sind und der Arzt in der Gesamtschau zu der Einschätzung kommt, dass eine Arthroskopie in dem speziellen Einzelfall medizinisch sinnvoll ist.“Dustin Grunert
Arthroskopie: Broschüre gibt Tipps zum Dokumentieren
Die Arthroskopie zählt zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen. Jede zweite der mehr als 500 000 Gelenkspiegelungen jährlich erfolgt ambulant. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine neue Broschüre zur Arthroskopie von Knie und Schulter aufgelegt. Das 50-seitige Heft „Arthroskopie von Knie und Schulter“ ist in der Reihe „PraxisWissen Spezial“ erschienen. Darin werden zum Beispiel die häufigsten Fehlerquellen bei der ?Dokumentation von Arthroskopien des Knie- und Schultergelenks aufgegriffen. Zudem wird konkret gezeigt, wie diese vermieden werden können. Ärzte erhalten darüber hinaus Informationen zu rechtlichen Vorgaben und praktische Hinweise, wie sie Eingriffe nachvollziehbar dokumentieren können.
Vertragsärzte dürfen nur dann Arthroskopien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen, wenn sie bestimmte fachliche Anforderungen erfüllen und über ausreichend praktische Erfahrung verfügen. Der Facharztstatus allein reicht nicht aus. Die KBV konnte zudem durchsetzen, dass auf lange Sicht ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren zur Arthroskopie eingeführt wird, damit in Praxen und Krankenhäusern die gleichen Qualitätsstandards gelten. Die Beanstandungsquoten bei den bundesweiten Stichprobenprüfungen sind im Vergleich zu anderen QS-Verfahren relativ hoch. Eine konkrete Fehleranalyse zeigt aber, dass ein großer Anteil davon auf eher formalen oder technischen Fehlern beruht, die im Grunde leicht zu beheben sind. Aus diesem Grund hat sich die KBV entschlossen, zusammen mit Experten für arthroskopische Chirurgie die vorliegende Broschüre zu entwickeln.
Quelle: www.kbv.de/media/sp/KBV_PraxisWissen_Arthroskopie
_Knie_ Schulter.pdf
Literatur
1. Pressemitteilung: Arthroskopische Verfahren zur Behandlung der Kniegelenk-Arthrose aus GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen. www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/591/.
2. IQWiG-Kurzfassung zur Arthroskopie bei Gonarthrose. www.iqwig.de/download/N11–01_Kurzfassung_Abschlussbe richt_Arthroskopie-des-Kniegelenks- bei-Gonarthrose.pdf.
3. Arthroskopie bei Gonarthrose – Eine Handlungsempfehlung für Ärztinnen und Ärzte. www.bvou.net/wp-content/uploads/2016/03/Handlungsempfehl ung_Finale_310316.pdf.
Fussnoten
* Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus dem Deutschen Ärzteblatt 10-2017. Zitierweise: Dtsch Arztebl 2017; 114(10): A-472 / B-408 / C-398
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