Medien - OUP 04/2012
Grundlagen der ärztlichen BegutachtungStephan Becher, Elmar Ludolph (Hrsg.): Grundlagen der ärztlichen Begutachtung. Nach der curricularen Fortbildung der Bundesärztekammer „Grundlagen der medizinischen Begutachtung“. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2011, 24 x 17 cm, gebunden, 286 Seiten, 30
Prinzipiell ist jeder Arzt mit Erlangen der Approbation neben der Ausübung des Heilberufes auch berechtigt und verpflichtet, als Gutachter für Versicherungen oder Instanzen tätig zu werden. Jedoch ist Begutachtung weder Bestandteil des Medizinstudiums noch wird die Facharztausbildung den vielfältigen Anforderungen des Gutachterwesens gerecht. Schon seit längerer Zeit bemängeln Fachverbände die teilweise unzureichende Qualität von Gutachten und die Defizite in der Verwendung der Terminologie und Anwendung der jeweiligen Rechts- und Bemessungsgrundlagen in der Begutachtung. Entsprechend den Bemühungen einzelner Fachverbände, die Gutachtenqualität durch Fort- und Weiterbildung bzw. Gutachtenseminare zu verbessern und zu strukturieren, gibt das vorliegende Buch eine gute Orientierung für den gutachterlich ambitionierten Kollegen.
Die strukturelle Gliederung des Buches orientiert sich an den Weiterbildungsempfehlungen der Bundesärztekammer. Klar und deutlich werden allgemeine Grundlagen erörtert, auf Unterschiede im jeweiligen Versicherungsrecht hingewiesen, die Begrifflichkeiten und Bemessungsgrundlagen erläutert und dargestellt. Zur Verbesserung des Verständnisses der vermittelten Inhalte werden an geeigneter Stelle anschauliche und praxisbezogene Fallbeispiele dargestellt.
Ein eigenes Kapitel widmen die Autoren den Besonderheiten bei der Begutachtung von Personen mit Migrationshintergrund, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Ausländerrechts sowie sprachlicher Barrieren. Dies wurde bisher oftmals in einschlägiger Fachliteratur nicht ausreichend gewürdigt.
Die erfahrenen Autoren geben dem in der Ausbildung stehenden Kollegen sowie auch dem erfahrenen Facharzt einen Leitfaden in die Hand, der diesen in die Lage versetzt, Formfehler zu vermeiden und den Anforderungen des jeweiligen Versicherungsrechts gerecht zu werden.
A. Blasi, Kassel