Originalarbeiten - OUP 03/2013

Spezifisches Verordnungsverhalten von Osteologen DVO in Nordrhein

C. Niedhart1, C. Eichhorn2

Zusammenfassung: Zur Senkung der Arzneimittel-
kosten haben die meisten KVen DDD-Zielquoten festgelegt. Die Festlegung erfolgt für die Fachgruppe. Praxen mit osteologischem Schwerpunkt können bei differenzierter Therapie die geforderte Quote in der Regel nicht einhalten. Im Rahmen einer Integrierten Versorgung zur Therapie der Osteoporose in Nordrhein wurden die Verordnungen aller teilnehmenden Osteologen im Jahr 2011 ausgewertet. Erfasst wurde ein Gesamtverordnungsvolumen von 1.420.232,39
Euro von 5.520 Patienten im Jahr 2011. Die in osteologischen Praxen erreichte DDD-Quote für Bisphosphonate lag mit 54 % knapp unter der geforderten Quote von 58 %. Die ermittelten Daten können im Falle einer Regressforderung für Osteologen unter Umständen als Vergleichsgruppe dienen.

Schlüsselwörter: Osteoporose, DDD-Quote, Verordnungsverhalten

Abstract: To reduce costs of medication, most Associations of Statutory Health Insurance Physicians (AHIP) have fixed DDD-quotes. Calculation is done for professional groups. Surgeries with focus on osteoporosis are commonly not able to meet these quotes due to their differentiated therapy.

In an integrated health care model for treatment of osteo-porosis in North Rhine all prescriptions from specialists in
osteology were evaluated. A total prescription volume of 1.420.232,39 Euros for 5.520 patients in 2011 was collected. The DDD-quote for bisphosphonates from specialists in osteology was 54 %. This was under the postulated quote of 58 %. The evaluated data can help to define a special DDD-quote for specialists in osteology in case of regress.

Keywords: osteoporosis, DDD-quotes, prescription habits

Einleitung

Osteoporose ist eine chronische Skeletterkrankung, die durch Verminderung der Knochenmasse, eine Störung der Knochenmikroarchitektur und ein erhöhtes Frakturrisiko charakterisiert ist. Die Osteoporose gehört zu den 10 häufigsten Erkrankungen nach WHO [1]. Es wird angenommen, dass weltweit etwa 30 % der postmenopausalen Frauen an Osteoporose erkranken. Für Deutschland wird mit 4–7 Mio. Betroffenen gerechnet, wobei die exakte Prävalenz nicht bekannt ist.

Zur Senkung der Arzneimittelkosten haben die meisten KVen neben den Generikaquoten sogenannte DDD-Zielquoten festgelegt.

Im Gegensatz zu der Generika- und Me-too-Quote werden die DDD-Quoten nicht auf Basis der Kosten der Arzneimittel ermittelt, sondern auf der Basis definierter Tagesdosen (DDD). Die „defined daily doses“ (DDD) sind definiert als die angenommene mittlere Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels bei Erwachsenen. Eine DDD ist keine Dosierungsempfehlung, sondern eine rechnerische Größe. Mit dem „Umrechnungsfaktor DDD“ können Arzneistoffmengen miteinander verglichen werden. Wollte man beispielsweise den Verbrauch der Schmerzmittel Diclofenac, Ibuprofen und Metamizol miteinander vergleichen, so würde man zunächst die Wirkstoffmengen (in Gramm) in DDD umrechnen. Als Umrechnungstabelle dient der amtliche Anatomisch-Therapeutisch-Chemische (ATC) Code, der vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegeben wird [2].

Die Festlegung der DDD-Zielquote erfolgt jeweils für die gesamte Fachgruppe. In der KV Nordrhein gilt für Orthopäden für die Verordnung von Bisphos-phonaten zur Osteoporosetherapie eine DDD-Zielquote von 58 %. Für osteologische Praxen, die in der Regel ein spezielles Patientengut versorgen, existieren keine eigenen Generikaquoten. Aufgrund des speziellen Patientenguts osteologischer Praxen, bei denen u.U. eine Standardmedikation nicht ausreicht, sondern spezielle Therapieformen notwendig sein können, kann dies dazu führen, dass die DDD-Zielquoten – errechnet aus dem Durchschnitt aller Orthopäden unabhängig von deren Anteil an Osteoporosepatienten – verfehlt werden und entsprechende Sanktionierungen drohen.

Ziel der Arbeit war daher, das Verordnungsverhalten von Osteologen im Bereich der KV Nordrhein zu analysieren, um eine „Osteologen-spezifische“ DDD-Quote für die Verordnung von Bisphosphonaten zur Osteoporosetherapie abzubilden.

Methodik

2005 wurde ein Modell zur Integrierten Versorgung Osteoporose für die Region Aachen/Heinsberg initiiert. Hier konnte gezeigt werden, dass durch eine intensivierte multimodale Therapie der Osteoporose durch besonders qualifizierte Ärzte im Rahmen einer Integrierten Versorgung die Rate an Fragilitätsfraktur-assoziierten Krankenhauseinweisungen bei gleichzeitiger Kostenreduktion signifikant gesenkt werden konnte [3]. Das Modell wurde ab dem Jahr 2010 auf die Region Nordrhein ausgeweitet.

An der Integrierten Versorgung zur Therapie der Osteoporose in der Region Nordrhein mit den Krankenkassen AOK Rheinland/Hamburg, IKK classic und LKK als Vertragspartner nahmen insgesamt 283 niedergelassene Ärzte teil, 19 Krankenhäuser und eine Rehaeinrichtung. Unterteilt wurde in „Zuweiser“ und „Kernärzte“. Bei den Kernärzten handelte es sich um Ärzte mit besonderer Kenntnis von Knochenerkrankungen, die Weiterbildung zum Osteologen (DVO) war Voraussetzung. Zuweiser waren Hausärzte oder Fachärzte ohne spezielle Fachkenntnisse, die die potenziellen Patienten zur weiteren Abklärung zum Kernarzt überwiesen. Alle beteiligten Ärzte verpflichteten sich, die eingeschriebenen Patienten nach den aktuellen S3-Leitlinien zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose zu therapieren [1].

Im Rahmen der Integrierten Versorgung zur Therapie der Osteoporose wurden die Verordnungen der teilnehmenden Ärzte online erfasst. Die Verordnungen aller spezifischen Therapeutika wurden für das Jahr 2011 erfasst. Aus den Verordnungen wurde die jeweilige DDD errechnet.

Ergebnisse

Die Verordnungen von insgesamt 5.520 Patientinnen und Patienten mit einem Gesamtverordnungsvolumen von 1.420.232,39 Euro wurden ausgewertet. Insgesamt wurden aus 15.337 Verordnungen 1.367.949 DDD errechnet. Die verordneten DDD je Einzelsubstanz sowie der Anteil an der Gesamtverordnung sind in der Tabelle 1 dargestellt. Der Anteil der Bisphosphonate an allen Verordnungen spezifischer Therapeutika betrug 83,86 %.

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