Originalarbeiten - OUP 03/2013

Spezifisches Verordnungsverhalten von Osteologen DVO in Nordrhein

Abbildung 1 zeigt den Anteil der DDD der verschiedenen Bisphosphonate. Die in osteologischen Praxen erreichte DDD-Quote für Bisphosphonate zur Osteoporosetherapie liegt mit 54 % knapp unter der geforderten Quote von 58 %. Der Anteil von Originalpräparaten (Fosamax, Fosavance) an allen Verordnungen von Alendronat betrug 7,6 %.

Diskussion

Bereits in der 2006 im Ärzteblatt veröffentlichten BoneEVA-Studie [4] zeigte sich, dass die Osteoporose in Deutschland sowohl unterdiagnostiziert als auch unzureichend therapiert ist. Auch wenn sich hinsichtlich der therapeutischen Versorgung in der nachfolgend erstellten BEST-Studie [5] tendenziell Besserungen zeigten, besteht weiterhin eine erhebliche Unterversorgung. Dies scheint vor allem für Patientinnen und Patienten mit schwerer Osteoporose und entsprechend hohem Frakturrisiko zu gelten. Die Gründe für diese erhebliche Unterversorgung mögen vielfältig sein und sind im Einzelnen nicht bekannt [6].

Seit 2003 existiert in Deutschland eine regelmäßig aktualisierte S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Osteoporose [1]. In der aktuellen Version von 2009 sind die notwendigen Schritte zur Diagnostik und Therapie der Osteoporose definiert. Die dennoch bestehende Unterversorgung der Osteoporose scheint auf Probleme in der praktischen Umsetzung hinzuweisen. Ursache hierfür könnte unter anderem der auf Vertragsärzte ausgeübte Druck bei Überschreitung des Arzneimittelbudgets sein. Praxen, die regelmäßig Patienten mit osteologischen Erkrankungen betreuen, vor allem Osteoporose, sind aufgrund der hohen Kosten einer spezifischen Therapie in der Regel nicht in der Lage, die fachgruppenspezifische Richtgröße für Orthopäden einzuhalten.

Die fachgruppenspezifische Richtgröße für Orthopäden betrug 2011 in der KV Nordrhein 16,90 Euro für Rentner pro Quartal. Allein die spezifische Therapie der Osteoporose kostet pro Quartal bei Verwendung generischer Präparate mindestens 45,00 Euro. Zudem haben osteologische Praxen in der Regel einen höheren Anteil an schwer einstellbaren Patienten, z.B. mit Unverträglichkeit oraler Bisphosphonate, die eine Umstellung etwa auf i.v-Bisphosphonate benötigen. Dies reduziert automatisch den Anteil oraler Bisphosphonate. Während eine spezifische Osteoporosetherapie in der KV Nordrhein über Sonderziffern entsprechend dokumentiert werden kann, besteht keine Möglichkeit, ein Abweichen von der aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geforderten überwiegenden Verordnung von generikafähigen Substanzen zu dokumentieren, in diesem Fall Alendronat. Die vorliegenden Daten zeigen, dass Osteologen (DVO) soweit möglich wirtschaftlich verordnen. Im Generika-fähigen Bereich erfolgt auch hier die überwiegende Verordnung von Generika, die geforderte Generikaquote wird eingehalten. Dennoch kann der Durchschnitt der osteologischen Praxen die geforderte DDD-Zielquote nicht halten, auch wenn die Unterschreitung (54 % statt 58 %) nur geringfügig ist.

Da die Daten nur für Patienten der Integrierten Versorgung Osteoporose in der KV Nordrhein erhoben wurden, lassen sie keine Rückschlüsse auf das durchschnittliche Gesamtverordnungsvolumen von Osteologen zu.

Die vorliegenden Daten zeigen, dass Praxen mit osteologischem Schwer- punkt aufgrund des speziellen Patientengutes und der hieraus resultierenden differenzierten Therapieweise die geforderte DDD-Zielquote für Alendronat von 58 % für die KV Nordrhein nicht einhalten können. Die ermittelten und hier dargestellten Daten können im Falle einer Regressforderung für Osteologen unter Umständen als Vergleichsgruppe dienen. Für osteologische Schwerpunktzentren (DVO) liegen keine Daten vor. Hier dürfte das Verordnungsverhalten noch einmal mehr von der geforderten DDD-Zielquote abweichen.

 

Folgende Kollegen waren an der Arbeit beteiligt: P. Bartz-Bazzanella, R. Bläute, R. Borhofen, G. Hau, E. Kelter, R. Koehn, O. Lüke, A. Mauckner, E. Neisius, M. Söhling, R. Strich R, C. Wittig, S. Wöhlecke für die teilnehmenden Ärzte der Integrierten Versorgung Osteoporose Nordrhein.

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. Christopher Niedhart

Osteologisches Schwerpunktzentrum Heinsberg

Liecker Str. 23

52525 Heinsberg,

cniedhart@gmx.de

Literatur

1. Dachverband Osteologie. DVO-Leitlinie 2009 zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose im Erwachsenenalter. www.dv-osteologie.org

2. Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2011, KV Nordrhein.

http://www.kvno.de/10praxis/40verordnungen/10arzneimittel/60am_verei11/ index. html

3. Eichhorn C, Münscher C, Bartz-Bazanella P et al.: Intensivierte multimodale Therapie senkt die Zahl von Krankenhauseinweisungen aufgrund osteoporoseassoziierter Frakturen signifikant. Evaluierte Ergebnisse der Integrierten Versorgung Osteoporose 2005–2007 im Raum Aachen. Osteologie 2011; 20: 143–148

4. Häussler B, Gothe H, Mangiapane S: Outpatient care for osteoporosis patients in Germany – results from the BoneEVA study [Versorgung von Osteoporose-Patienten in Deutschland – Ergebnisse der BoneEVA-Studie]. Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2452–2458

5. www.iges.de/presse 07/Pressemel dungen_2011/Osteoporose/

Index_ger.html

6. Chenot R, Scheidt-Nave C, Gabler S et al.: German primary care doctors’ awareness of osteoporosis and knowledge of national guidelines. Exp Clin Endocrinol Diabetes 2007; 115: 584–9

Fussnoten

Osteologisches Schwerpunktzentrum Heinsberg

Osteologisches Schwerpunktzentrum Aachen

DOI 10.3238/oup.2013.0129–0131

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