Im Gegensatz zu kassenärztlichen Voraussetzungen der Fernbehandlung im Rahmen der Videosprechstunde (Anlage 31b BMV-Ä) erscheinen die Anforderungen bei Privatversicherten deutlich überschaubarer. Die Telematikinfrastruktur mit Software- und Qualitätssicherungsvoraussetzungen greift grundsätzlich nicht ein bei der Behandlung von Privatpatienten. Dennoch sind verschiedene zwingende Aspekte zu beachten. Dieser Artikel soll einen generellen Überblick über die Implementierung und Organisation der privatärztliche Fernbehandlung gewähren.