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ARZT UND RECHT
Ausgabe: 03/2015
Aufklärung durch Medizinstudenten im Praktischen Jahr*

Anmerkung: Wegen seiner exemplarischen Begründung zur Aufklärungspflicht wird das Urteil ausführlich referiert.

Zum Sachverhalt:

Die Klägerin erlitt bei einer Herzkatheteruntersuchung eine Dissektion der Arteria femoralis. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche u.a. mit der Begründung geltend, die Aufklärung durch einen Medizinstudenten im Praktischen Jahr sei unzulässig gewesen.

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Ausgabe: 03/2015 - Dr. jur. Dirk Schulenburg - MBA
Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen*

Für jede ärztliche Behandlung gilt als Sorgfaltsmaßstab der sogenannte Facharztstandard. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten nach dem anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft des jeweiligen Fachgebiets zum Zeitpunkt der Behandlung zu betreuen. Nach § 630 a Abs. 2 BGB hat die Behandlung „nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen“.

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Ausgabe: 07-08/2015
Aufklärungspflicht: Bundesgerichtshof stärkt Ärzteschaft den Rücken*

Bei Streitigkeiten um Inhalt und Umfang ärztlicher Aufklärungsgespräche stoßen oft zwei grundlegend verschiedenartige Bereiche aufeinander: Der Praxisalltag und teils schwere individuelle Patientenschicksale. Ein detailliertes Aufklärungsformular und gegebenenfalls eine ausführliche ergänzende Dokumentation sind die beste Lösung für beide Seiten. Vor der Einführung des § 630h Patientenrechtegesetz musste die Aufklärung nicht dokumentiert werden, sodass es seitens der behandelnden Ärzte oft erhebliche Probleme bereitete, den Inhalt des Gesprächs zu beweisen, sofern keine oder nur eine unzureichende Dokumentation vorhanden war. Nunmehr erkennt der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig an, dass eine detaillierte Dokumentation im ärztlichen Alltag nicht immer zu leisten ist.

Nachweis der Patientenaufklärung

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Ausgabe: 07-08/2015
Ja oder Nein? Übermittlung von Rezepten per Fax und Telefon*

Es ist nicht selten gängige Praxis: Rezepte werden direkt an die Apotheke gefaxt. Doch damit bewegt sich die Ärzteschaft auf äußerst dünnem Eis. Das Bereithalten von Rezepten zur Abholung in einer Arztpraxis auf Wunsch der Patienten ohne Notfalllage stellt aus Sicht der Rechtsprechung (zuletzt OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2013, Az. 1 U 42/13) einen unzulässigen Betrieb einer nicht genehmigten Rezeptsammelstelle dar.

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Ausgabe: 09/2015
Antikorruptionsgesetz

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen zeigt auf, wie zukünftig der Korruption im Gesundheitswesen begegnet werden soll**. Sie kann mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Der gesetzlichen Krankenversicherung sollen durch Korruption und Falschabrechnung jährlich zwischen 5 und 18 Mrd. Euro verloren gehen.

1. Regelungslücke

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Ausgabe: 09/2015
Krankenhauseinweisungs-Richtlinie

Der Beschluss des GBA zur Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) zur Regelung der Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung durch Vertragsärzte ist am 30.04.2015 in Kraft getreten. Der Inhalt wird dargestellt.

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Ausgabe: 11/2015
Aufklärung fremdsprachlicher Patienten*

Schwierigkeiten bei der Verständigung zwischen Arzt und Patient können zu erheblichen Problemen bei der Aufklärung und damit bei der wirksamen Einwilligung in die Behandlung führen. Der Beitrag gibt praktische Empfehlungen.

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Ausgabe: 12/2015
Das Zweitmeinungs-Verfahren ab 01.01.2016*

Sozialversicherte Patienten haben bei der Indikationsstellung zu bestimmten planbaren Eingriffen das Recht, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen. Der Beitrag stellt die Einzelheiten gem. Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) dar.

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INDUSTRIE UND HANDEL
Ausgabe: 01/2015
Studienübersicht zur Wirksamkeit von Rückenorthesen

Bauerfeind

Bauerfeind hat eine Studienübersicht zur medizinischen Wirksamkeit von Rückenorthesen erstellt und relevante Forschungsergebnisse aus den letzten Jahren dafür zusammengefasst. Die Fachbroschüre zeigt anhand sechs internationaler Studien auf, dass Orthesen ein wichtiger Baustein in der präoperativen und konservativen Rückentherapie sein können. Die Studienzusammenfassungen liefern evidenzbasierte Daten zum Einsatz von Rückenorthesen als therapiebegleitende Maßnahme bei lumbaler Spinalkanalstenose, degenerativen Bandscheibenerkrankungen, Spondylolyse und Spondylolisthese.

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Ausgabe: 01/2015
Teamaufgabe für Chirurgen und Infektiologen

Periprothetische Gelenkinfektion

Periprothetische Gelenkinfektionen zählen zu den wichtigsten Gründen für die steigende Zahl von Revisionseingriffen: Von den rund 65.000 Prothesenwechseln pro Jahr in Deutschland sind über 11.500 auf Infektionen zurückzuführen, mindestens ein Drittel davon mit schwer behandelbaren Erregern. Rasche Intervention kann bei akuten Infektionen die Endoprothese retten, deshalb gilt: Lieber einmal zu oft operieren als einmal zu selten.

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