Übersichtsarbeiten - OUP 05/2023

Befunddokumentation mit der Neutral-Null-Methode bei Begutachtung
Hinweise für den Nichtgeübten

Die verbliebenen Funktionseinbußen sind im Seitenvergleich unter Berücksichtigung der objektiven Beurteilungskriterien zu überprüfen. Entscheidend sind die aktiv-assistiert geprüften Bewegungen, nicht die aktiv vorgeführten Bewegungen. Letztere sind jedoch zu dokumentieren und in Bezug zum Ergebnis der Prüfung der Gelenkbeweglichkeit zu setzen. Die Empfehlung entspricht den Angaben in der Leitlinie Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung [14], in der ausgeführt wird, dass anhand nachvollziehbarer Kriterien Befunde belegt oder relativiert werden sollen. Die Leitlinie berücksichtigt die Schwierigkeiten, die bereits bei der Befunderhebung entstehen können. Bei schwer objektivierbaren Befunden ist nach Swiss Society of Orthopaedics and Traumatology-Leitlinie zu beachten, dass eine wertfreie Schilderung des Verhaltens vorgenommen wird [15]. Extraartikuläre Symptome, welche mit Beschwerden des Bewegungsapparates verbunden sein können, sind zu beachten. Sie sind jedoch nicht zu werten.

Interessenkonflikte:

Keine angegeben.

Das Literaturverzeichnis zu
diesem Beitrag finden Sie auf:
www.online-oup.de.

Korrespondenzadresse

Dr. med. Werner Kneer

MBK – Medizinische Begutachtung

Dr. Kneer

Tuttlinger Straße 1

78333 Stockach

wernerkneer@googlemail.com

SEITE: 1 | 2 | 3