Arzt und Recht - OUP 04/2016

Die Kostenerstattung bei wirbelsäulennahen Injektionen unter Verwendung von Kortikoiden im Off-label-Use
Der korrekte Weg in der Regelversorgung bei der Behandlung von Radikulopathien mittels InjektionstherapieThe right way in standard care for the treatment of radiculopathy by injection therapy

Es bleibt insoweit festzuhalten, dass die sicherlich begrüßenswerte Therapie in Bezug auf die zu führenden Korrespondenzen mit den verschiedenen Beteiligten unter Beachtung der Off-label-Problematik und des BA-Beschlusses 290 unübersichtlich erscheint. Neben der Abrechnung als Selbstzahlerleistung sollte jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung nach § 13 SGB V nicht übersehen werden. Dass Krankenkassen die Kostenerstattung de jure fristgerecht aber auch ablehnen können und/oder teilweise werden, kann dem Vorgehen sowohl aus Sicht des Patienten als auch aus Sicht des Behandlers nicht entgegenstehen. Letztlich bleibt selbst im Falle einer ordnungsgemäßen Ablehnung der Kostenerstattung der Status quo schlicht erhalten. Die Möglichkeit des weiteren, sich zeitlich daran anschließenden, Vorgehens im Wege der Selbstzahlerleistung bleibt erhalten.

Korrespondenzadresse

Heiko Schott

Rechtsanwalt

Justitiar der IGOST e.V.

Anwaltskanzlei Schmelter & Schott

Leithestraße 39

Wissenschaftspark/Gründerzentrum

45886 Gelsenkirchen

mail@RASchott.de

Fussnoten

1 Anwaltskanzlei Schmelter & Schott, Gelsenkirchen

1 Vgl. Schott, Orthopädie und Rheuma 1/2016, S. 10ff.; Schreiben BfArM an KBV vom 04.05.2015; Information der KBV 211/2014;

Beispielhaft für alle KVen: KV NO aktuell 1+2 2015.

2 Statistische Erhebung KVWL/Scheinaufteilung Q3/2012.

3 Abrechnungsstatistik der KBV, Leistungsangaben zu einzelnen EBM GOPen, 1Quartal 2013 Bund.

4 Abrechnungsstatistik der KBV, Leistungsangaben zu einzelnen EBM GOPen, 1Quartal 2013 Bund.

5 Abrechnungsstatistik der KBV, Leistungsangaben zu einzelnen EBM GOPen, 1Quartal 2013 Bund.

6 Laum, dt. Ärzteblatt Jg. 109, Heft 44, A2176f..

7 So beispielhaft Gutachten MD der Krankenversicherung WL vom 01.08.2013.

8 Beispielhaft:

SG Dessau, Urteil vom 18.12.2013, Az.: S21 KR 282/13;

LSG Saarland, Urteil vom 17.06.2015 – Az.: L 2 KR 180/14;

LSG NRW, Urteil vom 23.05.2014, Az.: L 5 KR 222/14 B ER;

SG Gelsenkirchen, Urteil vom 29.01.2015, Az.: S 17 KR 479/14.

9 Vgl. Schott, Orthopädie und Rheuma 1/2016, S. 10ff..

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