Übersichtsarbeiten - OUP 09/2018

Rechtliche Aspekte der Digitalisierung in der Medizin

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und wird Arbeitsabläufe und Prozesse in den Arztpraxen und Kliniken umfangreich verändern. Die Anwendungen haben dabei das Potenzial, Abläufe zu vereinfachen und damit letztlich Zeit zu sparen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu. Jede Nutzung digitaler Anwendungen wird sich auch immer an dem Patientenwillen und den datenschutzrechtlichen Regelungen messen lassen müssen. Bisher allgemein geltende Regelungen, insbesondere solche des Prozessrechts, werden an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden müssen. Eine Weiterentwicklung wird auch die Rechtsprechung selbst erfahren, insbesondere in Fragen des Arzthaftungsrechts werden noch nie dagewesene Sachverhalte richterlich entschieden werden müssen. Ob sich mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen auch Verbesserungen in der Patientenversorgung ergeben werden, wird zwar von den Fürsprechern behauptet, muss sich in der Praxis aber erst noch beweisen.

Zusammenfassung

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen umschreibt die Anpassung der täglichen Abläufe und Prozesse an die aktuellen technischen Möglichkeiten und Kommunikationswege. Aspekte der Datensicherheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stehen dabei im Fokus. Der Gesetzgeber selbst treibt die Entwicklung der Digitalisierung voran, neben den bestehenden Regelungen werden in der laufenden Legislaturperiode weitere Neuerungen erfolgen. Die Digitalisierung wird die Abläufe im ärztlichen Alltag verändern. Dabei werden auch ganz neue, rechtliche Fragestellungen in den Fokus rücken. Reformen des materiellen Rechts und des Prozessrechts werden erforderlich sein. Die Jurisprudenz wird die neuen Fragestellungen letztlich lösen, was aber auch zu einer Fortentwicklung des an die ärztliche Sorgfaltspflicht zu stellenden Maßstabs führen wird. Letztlich wird sich kein Arzt der Entwicklung verschließen können.

Interessenkonflikt: Keine angegeben.

Korrespondenzadresse

Rechtsanwalt

Dr. Albrecht Wienke

Wienke & Becker

Rechtsanwälte

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