Übersichtsarbeiten - OUP 02/2014

Leitlinie zur konservativen und rehabilitativen Versorgung bei Bandscheibenvorfällen mit radikulärer Symptomatik1
Gekürzte Version der Originalfassung vor Bestätigung der Aktualisierung durch die DGOOC

Die Reha-Nachsorge der Rentenversicherungsträger umfasst ein differenziertes Leistungsspektrum auf Basis der Sozialgesetzbücher VI und IX.

Die Nachsorge kann in einem Zeitraum von maximal 12 Monaten nach Abschluss der Reha- Leistung durchgeführt werden. Die Therapiefolge kann dabei kontinuierlich, initial verdichtet oder intervallartig gestaltet sein. Rehabilitationssport und Funktionstraining können nach einer Rehabilitation bzw. auch nach einer Reha-Nachsorge erbracht werden.

Ziele des Rehabilitationssports sind es, mit Mitteln des Sports Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern sowie das Selbstbewusstsein zu stärken und die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Leistungserbringung (Bereich Stütz- und Bewegungsorgane) erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband, für die Umsetzung in Übungsgruppen zeichnen Fachübungsleiter auf Vereinsebene verantwortlich.

Ziele des Funktionstrainings sind die Verbesserung betroffener Gelenkstrukturen und die Verringerung bestehender Defizite. Die Leistungserbringung wird regional durch die Deutsche Rheuma-Liga organisiert und durch Physiotherapeuten/Krankengymnasten und Ergotherapeuten in kleinen Gruppen fachkundig umgesetzt.

Die Notwendigkeit zur Weiterführung regelmäßiger Bewegungsübungen geht zeitlich meist über die Nachsorgeleistungen hinaus. Nur mit einer entsprechend entwickelten Motivation und Eigeninitiative der Rehabilitanden kann diese erforderliche Nachhaltigkeit im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem Reha-Sportverein auch langfristig gewährleistet werden bzw. damit erhalten bleiben.

2.3.2 Berufliche Wiedereingliederung

Die berufliche Reintegration nach der Bandscheibenoperation am bisherigen Arbeitsplatz erfolgt verlaufsabhängig zwischen der 8. und 12. postoperativen Woche. Insbesondere nach längerer, bereits präoperativer Arbeitsunfähigkeit sollte eine Reintegration über eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX bzw. § 74 SGB V angestrebt und organisiert werden. Hierbei handelt es sich um eine übergreifende Kooperation von Renten- und Krankenversicherung. Berufliche Teilhabemaßnahmen sind ggf. über die Sozial- und Rehabilitationsberatung zu organisieren.

Eine Kooperation mit nachbehandelnden Ärzten ist immer als vorteilhaft anzusehen und sollte mit dem Ziel realisiert werden, neben einem Austausch zum Rehabilitationsverlauf auch Maßnahmen der Nachsorge direkt und zielgerichtet abstimmen zu können.

3. Empfehlungen

 

? Originalfassung der Leitlinie: Ergänzende bzw. spezifische therapieorientierte Empfehlungen für jede/ s nachfolgend postulierte Erkrankungssituation/ -stadium. Die didaktische Reihenfolge der Ausführungen zu möglichen Therapieformen ist einheitlich und entspricht der des Kapitels 2.2! Aus Gründen der nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Platzkapazität wurde auf einen Abdruck in diesem Beitrag verzichtet.

Empfehlungen für die/das jeweilige verlaufsgebundene Erkrankungssituation bzw. -stadium:

3.1 akut

3.2 subakut

3.3 postoperativ

3.4 chronifizierungs-gefährdet

 

4. Glossar

  • AMWF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
  • DGOOC Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie e.V.
  • DVE Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.
  • LLoE Level of Evidence
  • LONTS Opioide Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen (Leitlinie der AMWF)
  • NSMRI Nichtselektive Monoamin-Wiederaufnahme-Hemmer
  • SSRIS Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer
  • tNSAR Traditionelle nicht-steroidale Antirheumatika

5. Literatur

 

? Aus Gründen der nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Platzkapazität musste auf den Abdruck der Literaturquellen verzichtet werden, die numerischen Hinweise im Text wurden belassen. Für die Erstellung dieser Leitlinie wurden insgesamt 181 Literaturquellen herangezogen, diese sind vollständig in der Originalfassung aufgelistet.

 

Interessenkonflikt: Die Beteiligten erklärten sämtlich, dass bei der Erstellung der Leitlinie keine Interessenkonflikte vorlagen.

6. Autorenverzeichnis

  • Federführend

Prof. Dr. med. Bernhard Greitemann, Klinik Münsterland, Bad Rothenfelde

PD Dr. med. Volkmar Stein, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt (BSSA), Magdeburg

Leitliniengruppe

Dr. med. Jochen Bauer, Parkklinik, Bad Rothenfelde

Eckhard Böhle, Zentralverband der Krankengymnasten/Physiotherapeuten (ZVK), Köln

Dr. med. Hartmut Bork, Reha-Zentrum am St. Josef-Stift, Sendenhorst

Dr. med. Ulrike Borngräber, Klinik am Hellweg, Bad Sassendorf

Dr. med. Eliane Broll-Zeitvogel, Parkklinik, Bad Rothenfelde

Dr. med. Silke Brüggemann, Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin

Martina Freundt, Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE), Karlsbad

Stefan Panning, (BDP), Klinik Münsterland, Bad Rothenfelde

Prof. Dr. Klaus Pfeifer, Institut für Sportwissenschaften und Sport, Universität Erlangen

Dr. med. Theodoros Theodoridis, Bochum

Meik Schnabel, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster

Prof. Dr. med. Bernhard Greitemann, Klinik Münsterland, Bad Rothenfelde

PD Dr. med. Volkmar Stein, Magdeburg

Fussnoten

1 Leitliniengruppe: Jochen Bauer, Eckhard Böhle, Hartmut Bork, Ulrike Borngräber, Eliane Broll-Zeitvogel, Silke Brüggemann, Martina Freundt, Stefan Panning, Klaus Pfeifer, Theodoros Theodoridis, Meik Schnabel, Bernhard Greitemann, Volkmar Stein, siehe auch Absatz 6, Seite 53

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