Übersichtsarbeiten - OUP 03/2022

Osteoporose aus rehabilitativer Sicht

Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Beratung hat einen besonderen Stellenwert in der Rehabilitation, zumal hier festgelegt wird, ob die aktuelle Tätigkeit bzw. der jetzige Beruf weiterhin ausgeübt werden kann und ob evtl. sogenannte Leistungen zur Teilhabe (Qualifizierungs-, Umschulungsmaßnahmen, Arbeitsplatzhilfen, Integrationsmaßnahmen mit Praktika, Lohnkostenzuschuss etc.) einzuleiten sind. Auch Anregungen in Bezug auf eine ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes können in diesem Rahmen angesprochen werden. Die Leistungsbeurteilung sollte immer in Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Team (Physio-, Ergotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter) erfolgen, da die Erfahrungen und therapeutischen Eindrücke innerhalb des Rehabilitationszeitraums maßgebliche Informationen für die Begutachtung liefern können [7].

Für ältere Patienten ist in diesem Rahmen abzuklären, ob für die weitere häusliche Versorgung spezielle Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind oder ein Pflegegrad beantragt werden sollte bzw. weitere Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind, um die Selbständigkeit zu erhalten.

Interessenkonflikte:

Der Autor erklärt, dass aufgrund des Beschäftigungsverhältnis in einer Rehabilitationsklinik ein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.

Das Literaturverzeichnis zu
diesem Beitrag finden Sie auf:
www.online-oup.de

Korrespondenzadresse:

Dr. Hartmut Bork

Reha-Zentrum am St. Josef-Stift

Westtor 7

48324 Sendenhorst

bork@reha-sendenhorst.de

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